Standmitteilung und worüber sie informieren soll
Die Standmitteilung der Lebensversicherung wird einmal pro Jahr an die versicherte Person/Policeninhaber verschickt. . Dieses Dokument soll Versicherten detailliert Auskunft darüber geben, wie sich ihre Lebensversicherung entwickelt und welche Ansprüche Lebensversicherten zustehen. In der Standmitteilung muss also neben dem aktuellen Rückkaufswert auch die Leistung bei Todesfall ausgewiesen werden, wie es um die Überschussbeteiligung steht und wie die zu erwartende Auszahlung der Lebensversicherung am Laufzeitende ausfallen wird. Außerdem ist ebenfalls der Garantiezins mit aufgeführt. Die Angabe eines Gesamtbetrags reicht nicht aus, sondern alle Positionen müssen separat ausgewiesen werden.
Standmitteilungen von Lebensversicherungen fehlt Transparenz
Bislang haben die Standmitteilungen vieler Versicherungsgesellschaften diesbezüglich nicht gerade mit verständlichen Informationen und Transparenz geglänzt. Rund ein Viertel der Standmitteilungen waren laut Bundesregierung lückenhaft und mit für den Laien kaum verständlichen Fachbegriffen durchsetzt. Verbraucherschützer, Marktteilnehmer und auch der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e. V. haben diesen Umstand immer wieder heftig kritisiert.
Neue Vorgaben für Versicherungsgesellschaften
Aufgrund der vermehrt vorkommenden fehlenden Transparenz, hat sich die Situation seit Juli 2018 für Versicherte deutlich geändert, da der Bundesrat im Juli 2017 der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie zustimmte. Demnach sind Versicherer künftig dazu verpflichtet, den Policen-Inhaber immer über seinen aktuellen Rückkaufswert zu informieren. Ebenso muss die Auszahlung der Lebensversicherung, sofern der Vertrag unverändert fortgeführt wird, ausgewiesen werden. Außerdem muss der Betrag genannt werden, den der Kunde erhält, sollte er weitere Beiträge nicht mehr zahlen.
Diese neuen Richtlinien haben zur Folge, dass die Standmitteilung ab sofort so transparent sein muss, dass ein durchschnittlicher Verbraucher diese verstehen kann. Außerdem wird in Zukunft selbst die BaFin die Standmitteilungen weiter im Auge behalten um zu prüfen, dass nicht nur die inhaltlichen Vorgaben eingehalten werden, sondern auch das Verständnis und die die Transparenz für den Kunden gegeben ist.
Durch die neue Transparenz der Standmitteilung, hat der Versicherte erstmals eine echte Entscheidungsgrundlage, wie er weiterhin mit seinem Lebensversicherungsvertrag verfahren will, ob er dieses Vorsorgeprodukt die nächsten Jahre weiterhin besparen will, ob er die Lebensversicherung kündigen oder verkaufen möchte.