Was wird aus meiner Lebensversicherung bei Scheidung?
Das gemeinsame Leben wird geplant, das Eigenheim finanziert, die Familie vergrößert und für das Alter wird ebenfalls vorgesorgt. Alles deutet auf ein langes gemeinsames Leben hin. Dennoch kann es vorkommen, dass sich die Lebenswege ändern, die Beziehung keine Zukunft mehr hat und nur noch eine Scheidung als einzige Lösung in Betracht gezogen wird. Nun gilt es die gemeinsam erworbenen Güter aufzuteilen und ggf. den Partner auszuzahlen, beispielsweise, um die Immobilie behalten zu können.
Jede dritte Ehe schafft es nicht
In Deutschland sind im Jahr 2020 373.300 Ehen geschlossen worden. Doch neben den Eheschließungen gibt es immer auch die Scheidungen. Im letzten Jahr waren es 143.801, im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von gut 5.200. Die Ehen dauern im Schnitt 14,7 Jahre. Das Alter der sich scheidenden Partner beträgt bei Männern durchschnittlich 45,4 Jahre und bei Frauen 45,8 Jahre.
Aufteilung der Vermögenswerte
Eine Scheidung ist nicht nur mit emotionalen Verlusten, sondern auch mit finanziellen Konsequenzen verbunden. Im Laufe der Ehe wurden gemeinsame Werte angeschafft und das Vermögen vergrößert.
Falls nicht anders vereinbart, zum Beispiel im Rahmen eines Ehevertrags oder einer Gütertrennung, sind in Deutschland geschlossene Ehen Zugewinngemeinschaften. Das bedeutet, dass beide Partner gleichermaßen an dem während der Ehe hinzugekommenen Vermögen partizipieren. Das zu Beginn der Ehe eingebrachte Vermögen gehört formal jedoch weiterhin dem jeweiligen Ehegatten. Im Falle einer Scheidung werden für den Zugewinnausgleich diese Beträge ermittelt und auf beide Partner aufgeteilt, wobei sich der Zugewinn aus der Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen während der Ehe ergibt. Dasselbe gilt ebenfalls für die Schulden der Partner.
Daneben gibt es den Versorgungsausgleich, durch den ein Ungleichgewicht beim Erwerb von Rentenansprüchen ausgeglichen werden soll, das z.B. dadurch entsteht, dass ein Ehepartner aufgrund der Betreuung der gemeinsamen Kinder eine Zeit lang nicht berufstätig ist und für diese Zeit nur geringe Rentenanwartschaften erhält. Bezieht der eine Partner bereits die Rente, so wird diese ebenfalls zum Versorgungsausgleich hinzugezogen.
Beim Versorgungsausgleich werden die Rentenansprüche zu Beginn und zum Ende der Ehe der Partner ermittelt. Die Differenz des jeweiligen Partners steht zu 50% dem anderen zu. Dies gilt ebenfalls für zusätzlich abgeschlossene Versicherungen wie z.B. ein Riester-Vertrag.
Was passiert mit meiner Lebensversicherung bei Scheidung?
Zunächst einmal muss die Lebensversicherung einem der beiden Ausgleichsverfahren zugeordnet werden:
Kapitallebensversicherungen, die eine einmalige Zahlung vorsehen, werden dem Zugewinnausgleich zugeschrieben. Hierunter fallen auch Verträge mit Rentenwahlrecht, sofern dieses nicht vor Rechtsanhängigkeit des Scheidungsantrags ausgeübt wurde.
Private Rentenversicherungen fallen unter den Versorgungsausgleich, da bei Vertragsende eine lebenslange Rente vereinbart ist. Das gilt analog auch für Verträge mit einem Kapitalwahlrecht, solange hiervon noch nicht Gebrauch gemacht wurde.
Kapitallebensversicherungen im Zugewinnausgleich
Kapitallebensversicherungen fallen wegen der zum Vertragsende vereinbarten einmaligen Auszahlung unter den Zugewinnausgleich.
Hierbei wird der während der Ehe angesparte Rückkaufswert ermittelt und dem Zugewinn hinzugerechnet. Hatte der eine Ehepartner die Lebensversicherung bereits vor der Ehe, so wird entsprechend allein der Anteil im Zugewinnausgleich berücksichtigt, welcher in der Ehe entstanden ist. Falls beide Partner eine eigene Lebensversicherung haben, werden diese gegeneinander aufgerechnet. Im Zuge der Aufteilung sollten beide Partner darauf achten, dass ein eventuell zugunsten des anderen eingeräumten unwiderruflichen Bezugsrechts aufgehoben wird.
Daher kann es vorkommen, dass im Zuge des Ausgleiches Geld benötigt wird, um dem Partner den Anteil auszuzahlen. Bevor aber die Lebensversicherung gekündigt wird, sollte man besser die Lebensversicherung verkaufen!