Die Lebensversicherung sichert Risiken ab und dient außerdem der privaten Altersvorsorge. Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren. Eine Lebensversicherung dient also der finanziellen Absicherung.
Die Lebensversicherung lässt sich in zwei grundlegende Formen unterteilen: die Risikolebensversicherung und die Kapitallebensversicherung.
Die Risikolebensversicherung greift nur im Todesfall. Hier steht deutlich die Absicherung der Hinterbliebenen der versicherten Person im Todesfall im Vordergrund. Die Form ist besonders geeignet, wenn es nur einen Hauptverdiener in der Familie gibt oder ein Kredit aufgenommen wurde, um die Immobilie zu finanzieren. Verstirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung, so bekommen die Hinterbliebenen die festgelegte Summe ausbezahlt und sind dadurch finanziell abgesichert. Erlebt der Versicherte das Ende der Vertragslaufzeit, so wird keine Summe ausbezahlt, da in dieser Form der Lebensversicherung kein Geld angespart wird.
Was macht eine Kapitallebensversicherung?
Eine Kapitallebensversicherung kombiniert Risikoschutz und Altersvorsorge. Wie bei einer Risikolebensversicherung wird bei Tod der versicherten Person eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Im Vordergrund steht aber das Sparen für das Alter: Der Versicherer investiert den Großteil der gezahlten Versicherungsprämien z.B. in Wertpapiere oder Immobilien und erwirtschaftet für den Kunden damit Erträge. Ein Mindestertrag ist sicher, da bei Abschluss des Vertrags in aller Regel ein Garantiezins vereinbart wurde, der für die gesamte Vertragslaufzeit gilt. Hinzu kommen darüber hinaus erwirtschaftete Überschüsse, spezielle Schlussgewinnanteile und ggf. eine Beteiligung an Bewertungsreserven. Häufig wurde eine Ablaufleistung in Aussicht gestellt, die auf Basis der seinerzeit erzielbaren Renditen ermittelt wurde. Aufgrund der nun schon lange Jahre anhaltenden niedrigen Kapitalmarktzinsen, fallen die tatsächlichen Ablaufleistungen heute endender Verträge deutlich niedriger aus. Kosten fallen an für Risikoschutz, Verwaltung und Vertrieb. Der Staat gewährt unter gewissen Bedingungen steuerliche Vorteile für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge. Neben dem immer enthaltenen Todesfallschutz können weitere Risikobausteine wie z.B. gegen Berufsunfähigkeit ergänzt werden.
Von der Kapitallebensversicherung zu unterscheiden ist die fondsgebundene Lebensversicherung, die keine Garantieverzinsung kennt und in der der Kunde das Kapitalanlagerisiko trägt, da das eingezahlte Geld in Fonds investiert wird. Die nach Ablauf auszuzahlende Summe hängt somit von der Entwicklung der jeweiligen Fonds ab.