Laufzeit und Kosten einer Lebensversicherung
Die Vertragslaufzeit, die anzusparende Summe und die Todesfallsumme, werden von der jeweiligen versicherten Person entsprechend bei Vertragsabschluss festgelegt. Der bei Abschluss festgelegte Garantiezins, gilt für die komplette Vertragslaufzeit. Die Höhe des Garantiezinses bestimmt das Bundesfinanzministerium als zuständige Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Neben dem Garantiezins sind ebenfalls die laufende Überschussbeteiligung sowie der Schlussüberschuss an der Gesamtverzinsung der Lebensversicherung beteiligt. Die Lebensversicherung wird nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, welches in der Regel mehrere Jahrzehnte sind, an die versicherte Person ausbezahlt, es sei denn, diese Person stirbt vorab, dann wir die Todesfallsumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Jedoch besteht auch die Möglichkeit die Police vorab zu kündigen, besser aber zu verkaufen. Vorteile des Verkaufs? 1,5 bis 4% mehr als den Rückkaufswert, den man bei Kündigung erhält, und dadurch, dass die Police weitergeführt wird, bleibt ein eingeschränkter Todesfallschutz erhalten. Informieren Sie sich über den Verkauf Ihrer Police mit Winninger.