Der Betrag, den Ihnen der Versicherer bei Kündigung der Lebensversicherung auszahlt, wird Rückkaufswert genannt.
Die Komponenten des Rückkaufswerts
Aus den von Ihnen gezahlten Beiträgen wurden zunächst die Kosten für die Risikoabsicherung (zum Beispiel für den Todesfall oder eine Berufsunfähigkeit), den Vertrieb und die Verwaltung beglichen. Den verbleibenden Sparanteil investiert das Versicherungsunternehmen und beteiligt Sie an den Erträgen.
In der jährlichen Standmitteilung ist der Rückkaufswert zu einem bestimmten Stichtag berechnet und ist häufig in seine Komponenten aufgeschlüsselt:
- Der garantierte Rückkaufswert steht schon bei Abschluss des Vertrags für diesen Zeitpunkt fest und enthält den Sparanteil und die garantierte Verzinsung.
- Eine laufende Überschussbeteiligung kommt hinzu, wenn der Versicherer eine über den Garantiezins hinausgehende Verzinsung erwirtschaftet hat. Bereits erwirtschaftete Überschüsse sind für die Zukunft garantiert.
- Schlussgewinnanteile kommen häufig hinzu, sind aber variabel und können zukünftig auch ganz entfallen.
- Bewertungsreserven sind stichtagsabhängig und sollen den ausscheidenden Kunden an stillen Reserven in der Bilanz des Versicherers beteiligen.