Lebensversicherung verkaufen und Alternativen

Lebens-versicherung kündigen? Es gibt bessere Lösungen!

02/2019 Anna-Katharina Strauch 6 min

Lebens­versicherung kündigen: Das sind die Alternativen

Lebensversicherungen sind langfristig konzipiert und werden häufig mit einer Laufzeit von 25 Jahren oder mehr abgeschlossen. In dieser Zeit können unerwartete Ereignisse eintreten, wie beispielsweise eine plötzliche Arbeitslosigkeit, Krankheit oder ein Pflegefall in der Familie. Diese Umstände können es unmöglich machen, den Vertrag fortzuführen und haben zur Folge, dass ca. 50% aller Policeninhaber ihre Lebensversicherung kündigen.
Wer erwägt seine Lebensversicherung zu kündigen sollte sich auch über die Alternativen informieren.

Beitragszahlung aussetzen

Falls Sie nur die Beiträge für Ihre Lebensversicherung nicht mehr zahlen möchten, kann die Lösung in der vorübergehenden Beitragsstundung oder der endgültige Beitragsfreistellung liegen.
Im Falle der Beitragsstundung wird mit dem Versicherer ein zeitlich begrenzter Aufschub der Beitragszahlung vereinbart. Am Ende dieses Zeitraums müssen die gestundeten Beiträge und in der Regel Stundungszinsen nachgezahlt werden. Für den Erhalt des vollen Versicherungsschutzes verlangen einige Versicherer außerdem zumindest die laufende Zahlung eines Risikobeitrags.
Wer es sich dauerhaft nicht mehr leisten kann, die monatlichen Beiträge zu zahlen, kann eine Beitragsfreistellung beantragen. Das bereits angesparte Kapital wird dann weiter verzinst und erhält zumeist auch weitere Gewinnanteile. Allerdings sinkt die Versicherungssumme und damit die Absicherung im Todesfall und auch enthaltene Risikozusatzversicherungen (z.B. eine Berufsunfähigkeitsrente) erlöschen in aller Regel. Außerdem wird in einigen Fällen eine Gebühr erhoben.

 

Lebens­versicherung beleihen

Bei vorübergehendem, akutem Finanzbedarf kann ein Policendarlehen eine gute Alternative zur Kündigung sein.
Hierbei erhält der Versicherte eine zu verzinsende Vorauszahlung bis maximal zur Höhe des aktuellen Rückkaufswerts von der Versicherungsgesellschaft und nutzt damit sein eigenes, bereits angespartes Vermögen. Der Vorteil: Eine Bonitätsprüfung ist aus diesem Grund nicht notwendig. Außerdem ist ein Policendarlehen in der Regel sehr flexibel ganz oder teilweise rückzahlbar. Allerdings sind die Zinsen in der Regel monatlich zu zahlen.
Ein Policendarlehen hat keine Auswirkung auf die Versicherungsleistungen: Bei Tod der versicherten Person oder doch erfolgender Kündigung des Vertrags wird das Darlehen von der fälligen Zahlung abgezogen. Auch der Verkauf eines Lebensversicherungsvertrags ist trotz Policendarlehen möglich. Der Käufer wird das Darlehen ebenfalls von der Kaufpreiszahlung in Abzug bringen.
Außerdem bieten zahlreiche Banken die Gewährung eines Kredits gegen Abtretung eines Lebensversicherungsvertrags an. Hier wird in der Regel eine feste Laufzeit des Darlehens vereinbart und Zins- und Tilgungsmodalitäten sind individuell verhandelbar. Eine zur Besicherung eines Darlehens an eine Bank abgetretene Police lässt sich mit Zustimmung der Bank ebenfalls verkaufen. In aller Regel wird zunächst das Darlehen aus der Kaufpreiszahlung zurückgeführt und der überschießende Betrag an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

 

Lebens­versicherung rückabwickeln/­Widerruf

Eine weitere Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung ist der Widerruf. Mit dem Widerruf der Lebensversicherung mehr Geld bekommen – kann funktionieren, muss es aber nicht. Wer seine Lebensversicherung rückabwickeln will, sollte sich genau informieren.

Aufgrund des BGH-Urteils vom 7. Mai 2014 haben viele Lebensversicherte in Deutschland ein Anrecht darauf, ihren Altvertrag rückabzuwickeln und sich damit vom Versicherer ihre verzinsten Prämien abzüglich der Kosten für einen Risikoschutz (z.B. für einen Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz) auszahlen zu lassen.
In Frage kommen Policen, die zwischen Mitte 1994 und Ende 2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Beim Policenmodell erhielt der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen erst zusammen mit der Versicherungspolice. Der Versicherungsvertrag kam zustande, wenn der Versicherungsnehmer diesem nicht innerhalb von 14 Tagen bzw. ab Ende des Jahres 2004 innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Unterlagen widersprach. Falls der Verbraucher allerdings nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht informiert wurde, kann er dem Vertragsschluss noch heute widersprechen.
Es gilt aber immer den Einzelfall detailliert zu prüfen, denn die fehlerhafte Widerspruchsbelehrung oder die mangelhafte Verbraucherinformation ist zu belegen. Bislang weisen die Versicherungsgesellschaften in den allermeisten Fällen den Widerruf zurück und lassen es auf einen Gerichtsprozess ankommen. Versicherte, die diesen Weg gehen wollen, müssen sich daher auf eine zeit- und kostenintensive Prozedur einstellen – und benötigen einen Rechtsbeistand. Eine Rechtsschutzversicherung ist also auf jeden Fall hilfreich.

Anders als es manche Befürworter suggerieren, ist der Widerruf der Police auch nicht in jedem Fall vorteilhaft. Ein Vertrag mit hoher Garantieverzinsung, der in den 90er Jahren abgeschlossen wurde, kann in der aktuellen Niedrigzinsphase eine respektable Geldanlage sein. Zudem ist die Auszahlung derjenigen Policen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, steuerfrei – im Falle des Widerrufs sind die Kapitalerträge aber zu versteuern. Außerdem fallen Versicherungsbestandteile wie der Todesfallschutz oder eine Berufsunfähigkeitsrente bei Widerruf weg, die für den Kunden eine wichtige Absicherung bedeuten können.

Wird ein Widerruf anerkannt, erfolgt die Rückabwicklung der Police. Hierbei bekommt der Versicherte die eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurück und muss sich im Gegenzug die Risikokosten anrechnen lassen. Doch Achtung, für erstattete Zinsen fallen Steuern an. Daher ist es ratsam, auch einen Steuerberater hinzuzuziehen.

Lebens­versicherung verkaufen

Die Lebensversicherung zu verkaufen ist auf jeden Fall die bessere Alternative zur Kündigung. Schließlich liegt der Kaufpreis etwa 1,5 bis 4 Prozent über dem Rückkaufswert, also dem Betrag, den die Versicherungsgesellschaft bei Storno auszahlt. Außerdem bleibt ein reduzierter Todesfallschutz erhalten.
Auf dem so genannten Zweitmarkt für Lebensversicherungen, den es in Deutschland seit dem Jahr 1999 gibt, können Policen an Investoren verkauft werden. In der Regel muss eine Police, die für den Käufer interessant ist, über einen Rückkaufswert von 15.000 Euro verfügen, noch mindestens fünf Jahre laufen (bei kürzeren Restlaufzeiten wird der Kauf meist individuell geprüft) und die Police sollte vor dem 01.01.2012 abgeschlossen worden sein.
Verbraucher sollten aber unbedingt darauf achten, dass der Kaufpreis in einer Summe ausgezahlt wird und nicht in Raten. Denn auch auf diesem Markt gibt es „schwarze Schafe“, die ihre Kunden übervorteilen.

Daher ist es empfehlenswert, sich beim Verkauf nur an Mitglieder des BVZL (Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e. V.) zu wenden. Diese verpflichten sich, den Kaufpreis in einer Summe auszuzahlen und einen um den Kaufpreis und die eingezahlten Prämien reduzierten Todesfallschutz für die Angehörigen der versicherten Person aufrecht zu erhalten.
Winninger ist Gründungsmitglied des BVZLs und hält sich daher streng an die Richtlinien. Außerdem bieten wir als einziges Unternehmen neben dem klassischen Verkauf auch den Online-Rechner an, in dem nach Eingabe des Rückkaufswerts im letzten Schritt ein vollständiger Kaufvertrag heruntergeladen werden kann.

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