Lebensversicherung verkaufen und Alternativen

Widerruf der Lebens­versicherung: Eine echte Alternative?

02/2020 Anna-Katharina Strauch 5 min

Widerruf der Lebensversicherung

Eine weitere, viel diskutierte Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung ist der Widerruf. Mit dem Widerruf der Lebensversicherung besteht die Möglichkeit wesentlich mehr Geld zurückzubekommen, allerdings ist diese Art der Abwicklung gar nicht so unkompliziert und an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wer seine Lebensversicherung rückabwickeln will, sollte sich daher genau informieren.
Ganz generell kann der Widerruf auf kapitalbildende Lebens- und Rentenversicherungsverträge, aber auch fondsgebundene Verträge sowie Riester-Rentenversicherungen und Rürup-Rentenversicherungen, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden, angewendet werden.

 

Warum besteht überhaupt die Möglichkeit die Lebensversicherung zu widerrufen?

Aufgrund des BGH-Urteils vom 7. Mai 2014 haben viele Lebensversicherte in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen ein Anrecht darauf, ihren Altvertrag rückabzuwickeln und sich damit vom Versicherer ihre verzinsten Prämien abzüglich der Kosten für einen Risikoschutz (z.B. für einen Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz) auszahlen zu lassen. Allerdings gilt dieses Urteil nur für Policen:

  • die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007
  • und nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden.

Beim Policenmodell hat der Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen erst zusammen mit der Versicherungspolice erhalten. Der Versicherungsvertrag kam zustande, wenn der Versicherungsnehmer diesem nicht innerhalb von 14 Tagen bzw. ab dem 8. Dezember 2004 innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der vollständigen Vertragsunterlagen widersprach. Falls der Verbraucher allerdings nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht informiert wurde, kann er dem Vertragsschluss noch heute widersprechen und hat ein sogenanntes ewiges Widerspruchsrecht.
Treffen die oben genannten Gegebenheiten zu und fallen Lebensversicherungsverträge in diesen Zeitraum, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese zu widerrufen, anstatt beispielsweise zu kündigen. Jedoch sollten sich Kunden genauestens darüber informieren mit welchen Herausforderungen sie es zu tun haben werden.

 

Wann ist ein Widerspruch sinnvoll?

Nicht alle Lebensversicherungen können widerrufen und somit rückabgewickelt werden. Und selbst wenn die Policen in den passenden Zeitraum fallen, lässt sich nicht pauschal sagen, ob ein Widerspruch der Lebensversicherungspolice auch erfolgreich sein wird. Es gilt daher immer den Einzelfall detailliert zu prüfen (Wann wurde die Police abgeschlossen? Ist die Auszahlung steuerfrei? Welchen Garantiezins hat die Police?), da ein Widerspruch nicht bei allen Verträgen sinnvoll ist und die fehlerhafte Widerspruchsbelehrung oder die mangelhafte Verbraucherinformation ebenfalls belegt werden muss.

Bei einem erfolgreichen Widerspruch erhalten die Kunden die eingezahlten Beiträge abzüglich des anteiligen Risikobeitrags zurück und haben ebenfalls ein Recht auf die vom Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Zinsen, den sogenannten Nutzungsersatz. Die Versicherer nutzen das Geld, also die eingezahlten Beiträge der Kunden, um Gewinne zu erwirtschaften. Allerdings muss der Versicherungsnehmer genau nachweisen, in welcher Höhe Zinsen erwirtschaftet wurden, welches nur mit Einsicht in den Geschäftsbericht des Versicherers möglich ist.

Generell sollte daran gedacht werden, dass häufig mit der Lebensversicherung weitere Zusatzversicherungen abgeschlossen worden sind, die mit Widerruf der Police natürlich ebenfalls erlöschen. Zu beachten sind in diesem Fall die Berufsunfähigkeitsversicherungen, die eine erneute Gesundheitsprüfung voraussetzen und im Alter deutlich teurer werden oder je nach Vorerkrankungen gar nicht mehr abgeschlossen werden können. Des Weiteren sollten die steuerlichen Auswirkungen eines Widerrufs vorher mit dem Steuerberater besprochen werden, da sich gerade viele ältere Verträge in der Vergangenheit so gut entwickelt haben, dass ein Widerruf nicht sinnvoll ist.

 

Wie wird die Lebensversicherung widerrufen?

Bislang weisen die Versicherungsgesellschaften in den allermeisten Fällen den Widerruf zurück und lassen es auf einen Gerichtsprozess ankommen. Versicherte, die diesen Weg gehen wollen, müssen sich daher auf eine zeit- und kostenintensive Prozedur einstellen – und benötigen einen Rechtsbeistand. Das bedeutet aber auch, dass ggf. Anwaltskosten anfallen und die Abwicklung des Widerrufs außerdem sehr lange dauern kann und auch hier keine Erfolgsgarantie gegeben ist.

  • Als erstes sollten Sie zunächst Ihren Vertrag überprüfen lassen und können sich dabei an spezialisierte Anwaltskanzleien wenden.
  • Danach sollte Ihr Lebensversicherungsvertrag genauestens geprüft und bewertet werden, um sicherzustellen, dass sich der Widerspruch auch wirklich lohnt.
  • Wenn dies der Fall ist, sollten Sie den Widerspruch einleiten und dazu eventuell einen Anwalt konsultieren. Außerdem sollte immer damit gerechnet werden, dass die Versicherungsgesellschaften den Widerspruch ablehnen.
  • Wird der Widerruf anerkannt, erfolgt die Rückabwicklung der Police. Hierbei bekommt der Versicherte die eingezahlten Beiträge inklusive Zinsen zurück und muss sich im Gegenzug die Risikokosten anrechnen lassen.
  • Allerdings sollte ebenfalls beachtet werden, dass für erstattete Zinsen Steuern anfallen. Daher ist es ratsam, auch zusätzlich einen Steuerberater hinzuzuziehen.

 

Lebensversicherung verkaufen – die bessere Alternative

Der Verkauf der Lebensversicherung ist im Vergleich zum Widerruf eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, um das angesparte Geld aus der Police wieder verfügbar zu machen.
Beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung an Unternehmen, die auf dem Zweitmarkt agieren, gibt es folgende Vorteile:

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Lebensversicherung verkaufen statt widerrufen – auf jeden Fall die einfachere und schnellere Alternative.

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