So einfach ist der Verkauf: Online und doch persönlich.

  • Angebot auswählen und prüfen
  • Wir übernehmen alles Weitere
  • In nur 3 Minuten zum Angebot

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Prüfen Sie, welches Angebot zu Ihnen passt

Online-Angebot

  • Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung
  • Rückkaufswert beträgt mindestens 15.000 €
  • Restlaufzeit der Versicherung mindestens 5 Jahre
  • nur bei Rentenversicherungen: Restlaufzeit bis zu 14 Jahre
  • Gesamtlaufzeit maximal 40 Jahre
  • Vertragsabschluss vor 2015
  • Beitragsfreie oder beliehene Policen sind möglich

Rundum-Sorglos-Paket

  • Kapitallebensversicherung oder Rentenversicherung
  • Rückkaufswert von mindestens 15.000 €
  • Restlaufzeit der Versicherung mindestens 1 Jahr
  • Rentenversicherungen auch mit einer Restlaufzeit von mehr als 14 Jahren
  • Verträge mit beliebiger Gesamtlaufzeit
  • Vertragsabschluss vor 2015
  • Auch beitragsfreie oder beliehene Policen sind möglich

Wie wird das Angebot berechnet?

Unsere Expertise ist Ihr Vorteil

Sie erhalten beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung an Winninger bis zu 15% mehr Geld als bei Kündigung der Police direkt bei Ihrer Versicherung. Doch wie kommt dieser Aufschlag zustande?
> weiterlesen

Mehr Geld als bei Kündigung

Für klassische Kapitallebens- und Rentenversicherungen beträgt der Aufschlag in der Regel 1,5 bis 4 Prozent. In besonderen Konstellationen wird im Einzelfall aber auch deutlich mehr gezahlt. Ausschlaggebend für den Kaufpreis sind im Wesentlichen Rendite, Restlaufzeit und tarifliche Merkmale Ihres Versicherungsvertrags.

Wie läuft der Ankauf ab und wieso bleibt ein reduzierter Todesfallschutz erhalten?

Transparent

Unkompliziert und transparent

Wir machen Ihnen ein verbindliches Angebot, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Bei Gefallen schicken Sie uns die Kaufvertragsunterlagen unterschrieben zurück.
> weiterlesen
Todesfallschutz

Absicherung Ihrer Lieben

Wir erwerben die Versicherungsverträge als Kapitalanlage mit dem Ziel, sie bis zu ihrem Vertragsende in unserem Bestand fortzuführen. Sollte aber die versicherte Person vor Ablauf des Vertrags versterben und die Police noch in Kraft sein, so erhalten wir die Todesfallleistung vom Versicherer.
> weiterlesen

Online-Angebot

Für alle, die es schnell mögen:

Sie geben Ihre Vertragsdaten selbst ein -
und bekommen in 3 Minuten ein verbindliches Angebot.

Rundum-Sorglos-Paket

Und die, die es bequem bevorzugen:

Wir kümmern uns um alles -
Sie können sich entspannt zurücklehnen.

Häufige Fragen und Antworten

Wir führen Ihren Lebensversicherungsvertrag weiter und erhalten die vereinbarte Verzinsung. Hieran lassen wir Sie teilhaben, in dem wir Ihnen einen höheren Kaufpreis als den Rückkaufswert zahlen.
Die Beweggründe sind vielfältig. In einer repräsentativen Umfrage durch Winninger wurden am häufigsten genannt:
  • Versicherungsnehmer können sich die Beiträge nicht mehr leisten, was z. B. auf plötzliche Arbeitslosigkeit, eine Scheidung oder auch einen Pflegefall in der Familie zurückzuführen ist.
  • Die Rendite der Lebensversicherung ist zu gering.
  • Das Geld soll besser angelegt werden.
Gruende fuer den Verkauf einer Lebensversicherung  
Wir möchten die Police bis zum Vertragsende fortführen. Wenn aber die versicherte Person stirbt und der Vertrag noch in Kraft ist, erhalten wir die Todesfallleistung. Hiervon ziehen wir den bereits bezahlten Kaufpreis, die von uns weitergezahlten Beiträge und eine Verzinsung ab, und zahlen den verbleibenden Betrag an die Hinterbliebenen aus.
Sie sollten genau abwägen, was für Sie das Beste ist: Beitragsstundung oder Beitragsfreistellung, ein Policendarlehen, die Beleihung der Police, Widerruf oder der Verkauf?
Jede Alternative sollte im Hinblick auf die persönliche Situation und mögliche Konsequenzen geprüft werden.


Haben Sie sich für den Verkauf entschieden, sollten Sie darauf achten, dass der Kaufpreis höher ist als der aktuelle Rückkaufswert Ihrer Police und der Käufer das Geld in einer Summe auszahlt. Stellt der Käufer Gebühren in Rechnung oder will das Geld in Raten auszahlen oder direkt für Sie in andere Kapitalanlagen reinvestieren, sollten Sie den Vertrag nicht abschließen.


Achten Sie darauf, dass der Käufer Mitglied im „Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherung e.V.“ (BVZL) ist, da sich die Mitglieder strengen Standards verpflichtet haben.
Den sogenannten Rückkaufswert. Diesen finden Sie bei den meisten Versicherern in der jährlichen Standmitteilung oder können ihn telefonisch aktuell erfragen.