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Die Lebens-versicherung im Wandel

02/2021 Anna-Katharina Strauch 6 min

Sinkende Renditen führen zu geringer Auszahlung

Sie war über Jahrzehnte des Deutschen liebstes Kind der Altersvorsorge: die Lebensversicherung. Vor allem die mit einem Garantiezins ausgestatteten Kapitallebens- und Rentenversicherungen verkauften sich äußerst erfolgreich. Denn neben einem Zins von bis zu 4 Prozent gab es viele Jahre lang noch ein Sahnehäubchen oben drauf, die so genannte Überschussbeteiligung. Und am Ende häufig noch einen Schlussbonus. Damit haben die meisten Versicherten bei Abschluss ihrer Police gerechnet. Denn obwohl es eine nicht garantierte Leistung war, haben sie darauf gesetzt, dass es am Ende zur Auszahlung dieser ursprünglich prognostizierten Ablaufleistung kommen wird.

Die Lebens­versicherung in Zahlen

Die Lebensversicherer zählen zu den größten Kapitalanlegern Deutschlands. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) verwalteten sie im Jahr 2017 einen Bestand von 84,1 Mio. Verträgen, für die sie 86,5 Mrd. Euro neue Beiträge vereinnahmt haben. Die gesamten Kapitalanlagen für diese Verträge beliefen sich auf 905,5 Mrd. Euro, davon wurden 172,6 Mrd. Euro im Jahr 2017 neu angelegt bzw. mussten reinvestiert werden.

Gewaltige Zahlen – doch was bedeuten sie für die Versicherungskunden? Rund 85 Prozent der abgeschlossenen Verträge sind Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vor allem unter dem Aspekt der Altersvorsorge abgeschlossen wurden, die Kunden häufig aber auch um Risikozusatzversicherungen ergänzt haben.

Bei Abschluss des Vertrags wurde den Kunden in der Regel eine Musterrechnung mit der bei Vertragsende zu erwartenden Leistung vorgelegt, die sich aus einem garantierten Teil und darüber hinaus prognostizierten Überschüssen zusammensetzte. Basisannahme hierfür war häufig, dass die im Jahr des Vertragsabschlusses erwirtschafteten Überschüsse auch für die gesamte Vertragslaufzeit zugrunde gelegt wurden. Diese Prognosen mussten die Versicherer in den letzten Jahren erheblich nach unten korrigieren. Grund hierfür ist insbesondere die nun schon lang anhaltende Niedrigzinsphase in der Folge der im Jahr 2008 ausgelösten Finanzmarktkrise. Denn wenn auch die Versicherer in den letzten Jahren die Quote nicht festverzinslicher Wertpapiere erhöht haben, machen verzinste Investitionen nach wie vor den allergrößten Teil der Kapitalanlagen aus, und erwirtschaften entsprechend magere Erträge.

Die Senkung der prognostizierten Leistungen kann sich aber nur auf die über den garantierten Rechnungszins hinausgehenden Überschüsse beziehen, die zugesagten Garantien haben die Versicherer bis zum Ende des jeweiligen Versicherungsvertrags zu erfüllen – und sind erheblich.

Zeitraum Höchstrechnungszins
07/1986 – 06/1994 3,5 %
07/1994 – 06/2000 4,0 %
07/2000 – 12/2003 3,25 %
01/2004 – 12/2006 2,75 %
01/2007 – 12/2011 2,25 %
01/2012 – 12/2014 1,75 %
01/2015 – 12/2016 1,25 %
01/2017 – 12/2021 0,9 %
01/2022 – 0,25 %

Welche Möglichkeiten haben die Versicherung­sunternehmen?

Der GDV nennt für das Jahr 2017 eine Nettoverzinsung – errechnet als Bruttoerträge minus Aufwendungen für die Kapitalanlagen im Verhältnis zum mittleren Kapitalanlagebestand es Jahres – von 4,49 Prozent und merkt an, dass dieser angesichts der niedrigen Kapitalmarktzinsen sehr hohe Wert auch durch die verstärkte Auflösung von Bewertungsreserven zustande gekommen sei. Die Versicherer haben also gutverzinste festverzinsliche Wertpapiere zu einem Betrag über ihren Anschaffungskosten veräußert und damit einmalige außerordentliche Erträge erwirtschaftet.

Mit einem Teil dieser außerordentlichen Erträge treffen die Versicherer Vorsorge für eine weiter anhaltende Niedrigzinsphase (mittels der sogenannten Zinszusatzreserve), darüber hinaus müssen sie unter bestimmten Bedingungen ausscheidende Kunden auch an solchen Bewertungsreserven beteiligen. Der Großteil des Kapitalanlageergebnisses geht aber in die laufende Verzinsung der Lebensversicherungsverträge. Daneben sind Überschüsse aus dem Risikoergebnis und bei den Verwaltungskosten ebenfalls zu einem Teil an die Versicherungskunden weiterzugeben.

Im Ergebnis führt das dazu, dass aus dem an die Kunden verteilbaren Überschuss des Versicherungsunternehmens zunächst die Garantieverzinsung der Lebensversicherungsverträge bedient wird. Verträge mit höheren Garantiezinsen ab etwa 2,75 Prozent erhalten bei den meisten Versicherungsunternehmen kaum noch eine darüber hinausgehende laufende Überschussbeteiligung, im derzeitigen Marktumfeld wohl aber noch Schlussgewinne. Abhängig von der Ertragslage des einzelnen Versicherers werden niedrigeren Garantiezinsgenerationen auch noch außerrechnungsmäßige Zinsen zugeteilt.

Was dürfen Versicherungs­kunden zukünftig erwarten?

Mit dem Aufbau einer erheblichen bilanziellen Vorsorge durch die Zinszusatzreserve haben sich die Versicherer auch für eine weiter anhaltende Niedrigzinsphase gewappnet.***Darüber hinaus erhöhen sie stetig den Anteil ihrer Investitionen in alternative Kapitalanlagen, was bei den hohen zu tätigenden Neuinvestitionen naturgemäß aber nur langsam zu einer deutlich verbesserten Portfoliodiversifikation führt. Die Erfüllung der Garantiezusagen sollte damit weiterhin gewährleistet sein, zumindest bei schwächeren Versicherern ist aber mit der weiteren Kürzung von nichtgarantierten Gewinnanteilen zu rechnen. Von Versicherer zu Versicherer werden Kunden bei Vertragskündigung oder –ablauf in sehr unterschiedlicher Höhe auch an Bewertungsreserven beteiligt. Sollten die Kapitalmarktzinsen, z.B. in Folge einer Erhöhung der Leitzinsen durch die EZB anziehen, werden diese Bewertungsreserven sinken und die Kunden zwischenzeitlich Leistungskürzungen erfahren.

***Die Zinszusatzreserve sichert Rückstellungen, damit die Versicherer auch in der immer noch anhaltenden Niedrigzinsphase die garantierten Leistungen an die Kunden auszahlen können. Diese wurde im Jahr 2011 ins Leben gerufen und ist ein einheitliches Berechnungsverfahren, was für alle Versicherer gilt. Hierdurch werden die garantierten Leistungen des Kunden gesichert.

Wachsende Unzufriedenheit bei Versicherten der Lebens­versicherung

Das bedeutet, dass sich die voraussichtliche Auszahlung deutlich reduziert hat, da die Niedrigzinsphase den Lebensversicherern stark zusetzt. Sie sind nicht mehr in der Lage, über den Garantiezins hinaus eine hohe laufende Verzinsung oder Schlussüberschüsse zu zahlen. Entsprechend wächst die Unzufriedenheit unter den Versicherungsnehmern, denn das Geld ist in vielen Fällen bereits eingeplant, sei es als Bestandteil des Ruhestandsgelds, für eine anstehende Hausrenovierung oder den lang gehegten Wunsch einer Weltreise.

Die daraus resultierende, sinkende Rendite der Verträge ist ein Grund, dass häufig vorzeitig gekündigt wird. In 2017 lag laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) die Auszahlungssumme stornierter Policen bei immerhin 12,7 Milliarden Euro. Vielen Versicherten sind Alternativen zur Kündigung unbekannt, wodurch sie Geld und Versicherungsleistungen verlieren, wie beispielsweise den Todesfallschutz.

Lebens­versicherung verkaufen statt kündigen: die bessere Alternative

Bei all den irritierenden Meldungen um sinkende Renditen von Lebensversicherungsverträgen und dem Run-off ganzer Versicherungsbestände ist es allzu verständlich, wenn sich der ein oder andere mit dem Gedanken trägt, aus diesem Produkt vorzeitig auszusteigen. Es ist sicher sinnvoll, die Police nochmals genau anzuschauen und das Für und Wider abzuwägen, ob die Alternative des Verkaufs der Lebensversicherung am Zweitmarkt nicht der bessere Weg ist.

Diese Möglichkeit gibt es in Deutschland seit bald 20 Jahren und geht heutzutage einfacher denn je. Auf unserer Website kann neben dem klassischen Verkauf auch in wenigen Minuten online ein Kaufpreisangebot generiert werden Dies ist für Sie als Kunden kostenfrei und völlig unverbindlich.  Es liegt in der Regel 2 bis 5 Prozent über dem aktuellen Rückkaufswert. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen das Angebot annehmen, erhalten Sie in 3 bis 4 Wochen die Auszahlung – in der Regel schneller als bei der Kündigung beim Versicherer. Zudem bleibt ein beitragsfreier, reduzierter Todesfallschutz, eine Leistung, die bei Kündigung komplett entfällt.

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Winninger kauft unabhängig vom Versicherungsunternehmen nahezu alle Kapitallebens- und -Rentenversicherungen, die folgende Kriterien erfüllen: einen Mindestrückkaufswert von 15.000 Euro und eine Mindestrestlaufzeit von fünf Jahren – bei größeren Verträgen prüft Winninger den Ankauf auch bei kürzeren Restlaufzeiten. Nur Direktversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen sowie Riester- oder Rürup-Verträge können leider nicht angenommen werden.

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