Allgemein

Sie geben in zwei einfachen Schritten Daten zu Ihrer Person und Ihrer Lebensversicherung ein und erhalten direkt im Anschluss unser Kaufangebot per E-Mail oder zum Download.


Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Unser Angebot ist für Sie völlig unverbindlich und natürlich kostenlos. Der Verkauf kommt erst zustande, wenn Sie uns die Kaufunterlagen nach eingehender Prüfung unterzeichnet zurücksenden.

Auch hier geben Sie wenige Daten zu sich und Ihrer Lebensversicherung ein. Außerdem erteilen Sie uns zusätzlich online eine Auskunftsvollmacht oder laden Ihre aktuelle Standmitteilung hoch, mit der wir weitere Informationen bei Ihrem Versicherer erfragen, um den Kaufpreis für Ihre Police genau ermitteln zu können.


Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Tagen mit Ihrem individuellen Angebot bei Ihnen. Auch dieses ist für Sie selbstverständlich unverbindlich, kostenfrei und der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Sie uns die Kaufunterlagen unterzeichnet zurücksenden.

Nach Eingabe von Personen- und Versicherungsdaten haben Sie die Wahl: Sie wählen das Online-Angebot und erhalten direkt Ihre Angebotsunterlagen. Oder Sie entscheiden sich für das Individual-Angebot und laden uns weitere Versicherungsdokumente hoch bzw. erteilen uns eine Vollmacht, weitere Informationen von Ihrer Versicherungsgesellschaft einzuholen. Auf Basis dieser Daten kalkulieren wir dann den genauen Kaufpreis.


Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Tagen mit Ihrem individuellen Angebot bei Ihnen. Auch dieses ist für Sie selbstverständlich unverbindlich, kostenfrei und der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Sie uns die Kaufunterlagen unterzeichnet zurücksenden.

Wenn Sie den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung nicht kennen, ist das Rundum-Sorglos-Paket von Winninger die richtige Wahl für Sie.


Erteilen Sie uns online eine Auskunftsvollmacht und wir erfragen alle notwendigen Informationen bei Ihrem Versicherer. Anschließend meldet sich Ihr persönlicher Ansprechpartner mit einem Kaufangebot bei Ihnen.

Wir führen Ihren Lebensversicherungsvertrag weiter und erhalten die vereinbarte Verzinsung. Hieran lassen wir Sie teilhaben, in dem wir Ihnen einen höheren Kaufpreis als den Rückkaufswert zahlen.
Die Beweggründe sind vielfältig. In einer repräsentativen Umfrage durch Winninger wurden am häufigsten genannt:
  • Versicherungsnehmer können sich die Beiträge nicht mehr leisten, was z. B. auf plötzliche Arbeitslosigkeit, eine Scheidung oder auch einen Pflegefall in der Familie zurückzuführen ist.
  • Die Rendite der Lebensversicherung ist zu gering.
  • Das Geld soll besser angelegt werden.
Gruende fuer den Verkauf einer Lebensversicherung  

Details zum Verkauf

Wir führen Ihren Lebensversicherungsvertrag weiter und erhalten die vereinbarte Verzinsung. Hieran lassen wir Sie teilhaben, in dem wir Ihnen einen höheren Kaufpreis als den Rückkaufswert zahlen.
Die Beweggründe sind vielfältig. In einer repräsentativen Umfrage durch Winninger wurden am häufigsten genannt:
  • Versicherungsnehmer können sich die Beiträge nicht mehr leisten, was z. B. auf plötzliche Arbeitslosigkeit, eine Scheidung oder auch einen Pflegefall in der Familie zurückzuführen ist.
  • Die Rendite der Lebensversicherung ist zu gering.
  • Das Geld soll besser angelegt werden.
Gruende fuer den Verkauf einer Lebensversicherung  
Wir möchten die Police bis zum Vertragsende fortführen. Wenn aber die versicherte Person stirbt und der Vertrag noch in Kraft ist, erhalten wir die Todesfallleistung. Hiervon ziehen wir den bereits bezahlten Kaufpreis, die von uns weitergezahlten Beiträge und eine Verzinsung ab, und zahlen den verbleibenden Betrag an die Hinterbliebenen aus.
Sie sollten genau abwägen, was für Sie das Beste ist: Beitragsstundung oder Beitragsfreistellung, ein Policendarlehen, die Beleihung der Police, Widerruf oder der Verkauf?
Jede Alternative sollte im Hinblick auf die persönliche Situation und mögliche Konsequenzen geprüft werden.


Haben Sie sich für den Verkauf entschieden, sollten Sie darauf achten, dass der Kaufpreis höher ist als der aktuelle Rückkaufswert Ihrer Police und der Käufer das Geld in einer Summe auszahlt. Stellt der Käufer Gebühren in Rechnung oder will das Geld in Raten auszahlen oder direkt für Sie in andere Kapitalanlagen reinvestieren, sollten Sie den Vertrag nicht abschließen.


Achten Sie darauf, dass der Käufer Mitglied im „Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherung e.V.“ (BVZL) ist, da sich die Mitglieder strengen Standards verpflichtet haben.
Den sogenannten Rückkaufswert. Diesen finden Sie bei den meisten Versicherern in der jährlichen Standmitteilung oder können ihn telefonisch aktuell erfragen.

Einfach

Die Lebensversicherung sichert Risiken ab und dient außerdem der privaten Altersvorsorge. Des Weiteren besteht die Möglichkeit die Lebensversicherungen mit einer Berufsunfähigkeit zu kombinieren. Eine Lebensversicherung dient also der finanziellen Absicherung. Lebensversicherungen lassen sich in zwei grundlegende Formen unterteilen: Risikolebensversicherungen und Kapitallebensversicherungen.
  • Die Risikolebensversicherung greift nur im Todesfall. Hier steht die Absicherung der Hinterbliebenen der versicherten Person im Todesfall im Vordergrund. Die Form ist besonders geeignet, wenn es beispielsweise nur einen Hauptverdiener in der Familie gibt oder ein Kredit aufgenommen wurde, um beispielsweise die Immobilie zu finanzieren. Verstirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung, so bekommen die Hinterbliebenen die festgelegte Summe ausbezahlt und sind dadurch finanziell abgesichert. Erlebt der Versicherte das Ende der Vertragslaufzeit, so wird keine Summe ausbezahlt, da in dieser Form der Lebensversicherung kein Geld anspart wird.
  • Eine Kapitallebensversicherung kombiniert Risikoschutz und Altersvorsorge. Wie bei einer Risikolebensversicherung wird bei Tod der versicherten Person eine Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Im Vordergrund steht aber das Sparen für das Alter: Der Versicherer investiert den Großteil der gezahlten Versicherungsprämien in z.B. Wertpapiere oder Immobilien und erwirtschaftet für den Kunden damit Erträge. Ein Mindestertrag ist sicher, da bei Abschluss des Vertrags in aller Regel ein Garantiezins vereinbart wurde, der für die gesamte Vertragslaufzeit gilt. Hinzu kommen darüber hinaus erwirtschaftete Überschüsse, spezielle Schlussgewinnanteile und ggf. eine Beteiligung an Bewertungsreserven. Neben dem immer enthaltenen Todesfallschutz können weitere Risikobausteine wie z.B. gegen Berufsunfähigkeit ergänzt werden.
    • Von der Kapitallebensversicherung zu unterscheiden ist die fondsgebundene Lebensversicherung. Sie kennt keine Garantieverzinsung und der Kunde trägt das Kapitalanlagerisiko, da das eingezahlte Geld in Fonds investiert wird. Die nach Ablauf auszuzahlende Summe hängt somit von der Entwicklung der jeweiligen Fonds ab.
Der Rückkaufswert ist der aktuelle Wert Ihrer Lebensversicherung, den Ihnen Ihr Versicherer einmal jährlich mitteilt. Den Rückkaufswert entnehmen Sie der letzten Standmitteilung oder fragen ihn telefonisch beim Versicherer an. Dieser Betrag wird Ihnen der Versicherer bei Kündigung der Lebensversicherung auszahlen.



Die Komponenten des Rückkaufswerts

Aus den von Ihnen gezahlten Beiträgen wurden zunächst die Kosten für die Risikoabsicherung (zum Beispiel für den Todesfall oder eine Berufsunfähigkeit), den Vertrieb und die Verwaltung beglichen. Den verbleibenden Sparanteil investiert das Versicherungsunternehmen und beteiligt Sie an den Erträgen. In der jährlichen Standmitteilung ist der Rückkaufswert zu einem bestimmten Stichtag berechnet und ist häufig in seine Komponenten aufgeschlüsselt:

  • Der garantierte Rückkaufswert steht schon bei Abschluss des Vertrags für diesen Zeitpunkt fest und enthält den Sparanteil und die garantierte Verzinsung.
  • Eine laufende Überschussbeteiligung kommt hinzu, wenn der Versicherer eine über den Garantiezins hinausgehende Verzinsung erwirtschaftet hat. Bereits erwirtschaftete Überschüsse sind für die Zukunft garantiert.
  • Schlussgewinnanteile kommen häufig hinzu, sind aber variabel und können zukünftig auch ganz entfallen.
  • Bewertungsreserven sind stichtagsabhängig und sollen den ausscheidenden Kunden an stillen Reserven in der Bilanz des Versicherers beteiligen.

So funktioniert's

  • Es handelt sich um eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung.
  • Der Rückkaufswert beträgt mindestens 15.000 Euro.
  • Für das Online-Angebot muss der Vertrag eine Restlaufzeit von mindestens 5 Jahren haben.
  • Der Vertragsabschluss liegt vor dem 01.01.2015
 
Individuell geprüft wird der Ankauf von:
  • Rentenversicherungsverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als 12 Jahren.
  • Verträgen, die eine Restlaufzeit von nur noch 1 bis 4 Jahren haben.
  • Verträgen, die eine Gesamtlaufzeit von mehr als 40 Jahren haben.
 
Nicht angekauft werden können:
  • Direktversicherungen
  • Riester- oder Rürup-Verträge
  • Fondsgebundene Versicherungen
  • Versicherungen, bei denen das Wahlrecht auf eine einmalige Kapitalzahlung (sog. Kapitalwahlrecht) nicht mehr ausgeübt werden kann
  • Versicherungen, die eine unkündbare Zusatzversicherung enthalten
Sie geben in zwei einfachen Schritten Daten zu Ihrer Person und Ihrer Lebensversicherung ein und erhalten direkt im Anschluss unser Kaufangebot per E-Mail oder zum Download.


Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Unser Angebot ist für Sie völlig unverbindlich und natürlich kostenlos. Der Verkauf kommt erst zustande, wenn Sie uns die Kaufunterlagen nach eingehender Prüfung unterzeichnet zurücksenden.

Auch hier geben Sie wenige Daten zu sich und Ihrer Lebensversicherung ein. Außerdem erteilen Sie uns zusätzlich online eine Auskunftsvollmacht oder laden Ihre aktuelle Standmitteilung hoch, mit der wir weitere Informationen bei Ihrem Versicherer erfragen, um den Kaufpreis für Ihre Police genau ermitteln zu können.


Wir melden uns in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Tagen mit Ihrem individuellen Angebot bei Ihnen. Auch dieses ist für Sie selbstverständlich unverbindlich, kostenfrei und der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Sie uns die Kaufunterlagen unterzeichnet zurücksenden.

Nach Eingabe von Personen- und Versicherungsdaten haben Sie die Wahl: Sie wählen das Online-Angebot und erhalten direkt Ihre Angebotsunterlagen. Oder Sie entscheiden sich für das Individual-Angebot und laden uns weitere Versicherungsdokumente hoch bzw. erteilen uns eine Vollmacht, weitere Informationen von Ihrer Versicherungsgesellschaft einzuholen. Auf Basis dieser Daten kalkulieren wir dann den genauen Kaufpreis.


Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Tagen mit Ihrem individuellen Angebot bei Ihnen. Auch dieses ist für Sie selbstverständlich unverbindlich, kostenfrei und der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Sie uns die Kaufunterlagen unterzeichnet zurücksenden.

Wenn Sie den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung nicht kennen, ist das Rundum-Sorglos-Paket von Winninger die richtige Wahl für Sie.


Erteilen Sie uns online eine Auskunftsvollmacht und wir erfragen alle notwendigen Informationen bei Ihrem Versicherer. Anschließend meldet sich Ihr persönlicher Ansprechpartner mit einem Kaufangebot bei Ihnen.

Die Auskunftsvollmacht wird beim Rundum-Sorglos-Service und ggf. beim Individual-Angebot benötigt.


Durch das Erteilen der Auskunftsvollmacht können wir den aktuellen Rückkaufswert sowie weitere Informationen zu Ihrer Lebensversicherung beim Versicherer erfragen, um Ihnen das bestmögliche Angebot zu unterbreiten.

Wie

  • Der Policenverkauf an Winninger bringt in der Regel 2 bis 5% mehr Geld als die Kündigung beim Versicherer.
  • Unser Service ist für Sie kostenfrei.
  • Wir kaufen nahezu alle Kapitallebens- und Rentenversicherungen.
  • Zusätzliche Sicherheit: Ein eingeschränkter Todesfallschutz bleibt für Ihre Angehörigen erhalten, da die Police von Winninger weitergeführt wird.
  • Schnelle Auszahlung: Sie erhalten ca. nach 3 bis 4 Wochen Ihr Geld.
  • Wir halten Sie während des Verkaufs Ihrer Lebensversicherung jederzeit auf dem Laufenden.
Ihr Versicherer verschickt einmal jährlich die sogenannte Standmitteilung. Hierin finden Sie zu einem vorgegebenen Stichtag den Rückkaufswert Ihres Vertrags, häufig auch bezeichnetet als Auszahlungsbetrag bei Kündigung oder Zeitwert.

Gerne helfen wir Ihnen Ihren Rückkaufswert beim Versicherer zu ermitteln. Sie können unseren Concierge-Service nutzen. Dies verlängert allerdings die Bearbeitungszeit um ca. 1 Woche und erfordert eine Auskunftsvollmacht.
Der Kaufvertrag wird auf beide Versicherungsnehmer ausgestellt.
Sie können Ihre Kapitalversicherung trotzdem an die Winninger AG verkaufen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person davon Kenntnis hat, dies wird durch deren – zwingend notwendige Unterschrift – gezeigt.
Ja, eine Beitragsfreistellung ist für einen Verkauf kein Hindernis.
Auch eine an die Bank abgetretene Lebensversicherung können Sie verkaufen. In diesem Fall erhält die Bank den Kaufpreis.
Bei Kauf einer Rentenversicherung kann es nötig sein, dass die Winninger AG eine separate Risikolebensversicherung auf das Leben der versicherten Person Ihrer Rentenversicherung abschließt. Die Kosten, also auch die Prämien, hierfür werden von der Winninger AG übernommen. Es ist von Ihrer Seite aus nicht erforderlich, dass Sie, bzw. die versicherte Person, einen Arzt aufsuchen, das Ausfüllen einer Gesundheitserklärung ist ausreichend.
Eine Freigabeerklärung ist nur nötig, wenn die Rechte und Ansprüche an Ihrer Kapitalversicherung als Sicherheit an eine Bank (in diesem Zusammenhang wird von einem Zessionar gesprochen) abgetreten sind, typischerweise ist dies im Zuge einer Immobilienfinanzierung der Fall. Das bedeutet, dass eine Freigabe des Zessionars erforderlich ist, da Sie nicht frei über Ihre Kapitalversicherung verfügen können. Das Dokument, das hierfür nötig ist, wird als Freigabeerklärung bezeichnet.
Die Kaufpreisauszahlung erhalten Sie in der Regel nach 3 - 4 Wochen. Sobald Sie das Online-Vertragsangebot ausgefüllt haben und alle relevanten Dokumente per Post an uns geschickt haben, zeigen wir den Verkauf beim Versicherer an und überprüfen Ihre Angaben zum Rückkaufswert und zu Ihren Daten. Je nach Bearbeitungszeit des Versicherers (zwei bis drei Wochen), zahlen wir dann umgehend den Kaufpreis an Sie aus.
Die Frage, ob und inwieweit der Verkauf Ihrer Lebensversicherung bei Ihnen zu einkommensteuerlichen Belastungen führen kann, hängt von einer Vielzahl von individuellen Merkmalen und Umständen ab, die hier nicht umfassend dargelegt und bewertet werden können. Die nachfolgenden Grundsätze gelten für Lebensversicherungen, die Sie als Verkäufer im Privatvermögen gehalten haben und die Sie durch eigenen Abschluss des Versicherungsvertrages (nicht durch entgeltlichen Erwerb vom ursprünglichen Versicherungsnehmer) erworben haben. Hierzu hat uns unser steuerlicher Berater folgende grundlegende Hinweise erteilt, die Ihnen eine erste Orientierung ermöglichen sollen:

Ein steuerpflichtiger Gewinn aus der Veräußerung der Lebensversicherung kann grundsätzlich nur entstehen, soweit der von der Winninger AG gezahlte Kaufpreis die Summe der bis zur Veräußerung auf die Lebensversicherung entrichteten und nicht erstatteten Beiträge übersteigt. Kurz gesagt kann immer nur das besteuert werden, was der Verkäufer über die gezahlten Beiträge hinaus erhält.

Auf diese Weise berechnete Gewinne sind der Einkommensbesteuerung (Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag) unterworfen, wenn die Lebensversicherung nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurde.

Etwas anderes gilt für Lebensversicherungen, die bis zum 31. Dezember 2004 abgeschlossen wurden. Gewinne aus der Veräußerung dieser Lebensversicherungen sind nur dann steuerpflichtig, wenn
  • die Veräußerung vor Ablauf einer Laufzeit von zwölf Jahren (gerechnet ab Abschluss der Lebensversicherung) erfolgt oder
  • die Lebensversicherung zur Besicherung eines Darlehens verwendet wurde und die Finanzierungskosten des Darlehens beim Darlehens-nehmer oder einem Dritten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.

Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Nein, beim Verkauf Ihrer Lebensversicherung an die Winninger AG, fallen keine Gebühren an, da wir Mitglied im BVZL sind und wir uns wie die anderen Mitglieder auch den strengen Richtlinien verpflichtet haben. Sollte Ihnen ein Ankäufer Gebühren für das Angebot berechnen, so ist dringende Vorsicht geboten.
Nein, die Versicherungsgesellschaft kann den Verkauf Ihrer Lebensversicherung nicht verhindern. Über eine unwiderrufliche Abtretung wird der Vertrag an den Käufer übertragen. Diese Abtretung nimmt der Versicherer zur Kenntnis.
Mit dem Verkauf Ihrer Lebensversicherung an uns übertragen Sie alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf die Winninger AG. Im Gegenzug erhalten Sie den Kaufpreis, Winninger hingegen zahlt die zukünftigen Versicherungsprämien und erhält am Vertragsende die Ablaufleistung oder bei vorzeitiger Kündigung den Rückkaufswert. Dadurch bleibt ein eingeschränkter Todesfallschutz erhalten, solange die Police in Kraft ist.
Solange der Versicherungsvertrag in Kraft ist, erhält die Winninger AG im Falle des Todes der versicherten Person eine etwaige Todesfallleistung. Davon zahlen wir an die Erben den Betrag aus, der sich nach Abzug des bereits an den Kunden gezahlten Kaufpreises, der von uns gezahlten Versicherungsprämien und einer Verzinsung ergibt. Wir bezahlen den Betrag an die Erben aus, der sich nach Abzug des Kaufpreises (den hat der Kunde noch zu Lebzeiten bekommen), der von uns weitergezahlten Versicherungsprämien und einer Verzinsung ergibt.
Beim Verkauf der Police an uns kann ein eingeschränkter Todesfallschutz erhalten bleiben, solange wir die Police weiterführen. Andere Zusatzleistungen, die an die Lebensversicherung geknüpft sind wie z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung werden von uns gekündigt.
Gerne senden wir Ihnen das Vertragspaket auch postalisch zu. Hierfür nehmen Sie bitte Kontakt zu einem unserer Mitarbeiter im Kundenservice auf: service@winninger.de oder der +49 (0) 800 1000 356.
Bei Fragen steht Ihnen unser Service-Team jederzeit telefonisch, per Mail oder im Chat zur Verfügung.

WhatsApp: +49 (0) 173 890 68 09
E-Mail: service@winninger.de
Office: Wendenstraße 1A, 20097 Hamburg

Winninger

Service wird bei uns groß geschrieben! Wenn Sie Fragen zum Verkauf der Lebensversicherung haben, hilft unser Kundenservice Ihnen gerne weiter.


Kunden, die bereits Ihre Lebensversicherung an Winninger verkauft haben, loben insbesondere unsere Erreichbarkeit, Verbindlichkeit und Transparenz. Durch die stete Kommunikation während des gesamten Verkaufsprozesses wissen Sie zu jeder Zeit, in welchem Bearbeitungsstatus sich Ihr Vertrag befindet.
Winninger ist das Unternehmen mit der größten Finanzkraft und besitzt das mit Abstand größte Portfolio von Lebensversicherungsverträgen. Wir betrachten unseren Versicherungsbestand als Kapitalanlage und wollen damit langfristig Erträge erzielen.


Wir haben im Jahr 1999 den Ankauf von deutschen Leben- und Rentenversicherungen „erfunden“. Diese Innovationskraft haben wir aufrechterhalten und im Jahr 2016 den Online-Ankauf entwickelt. Und wir wollen immer besser werden und insbesondere für unsere Kunden den Ankaufsprozess und unseren Service weiter optimieren.
Der „Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e.V.“ war bis zu seiner Auflösung im Dezember 2023 ein Zusammenschluss der spezialisierten Unternehmen des Zweitmarkts. Der BVZL wurde im Mai 2004 von deutschen Zweitmarktunternehmen gegründet und war eine Interessenvertretung, die sich wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Fragen gewidmet hatte und sich in den internationalen Lebensversicherungs-Zweitmärkten engagierte.

Die Käufer von Lebensversicherungen hatten sich zusammengeschlossen und sich ein Regelwerk zum Schutz der Verbraucher auferlegt, um eine transparente und sichere Abwicklung des Verkaufs von Lebensversicherungen für die Kunden zu gewährleisten. So konnte nach eingehender Prüfung nur Mitglied werden, wer sich zum Beispiel verpflichtete, den Kaufpreis für die Police in einer Summe auszuzahlen und einen Todesfallschutz aufrecht zu erhalten. Winninger ist diesen strengen Kriterien bis heute verpflichtet.
  • Mitglieder des BVZL bieten die Prüfung des Lebensversicherungsvertrags und die Erstellung eines Angebots kostenlos an und erheben keine Bearbeitungsgebühr. Der von Ihnen ausgezahlte Kaufpreis ist höher als der Rückkaufswert der Versicherung.
  • Dieser Kaufpreis fließt unmittelbar nach Bestätigung der Übertragung durch die Versicherungsgesellschaft in kompletter Höhe auf das Konto des Verkäufers.
  • Mitgliedsunternehmen bieten an, den Kauf im Treuhandwege oder mit Bürgschaft einer deutschen Großbank zu vollziehen, sollte ein Kunde Zweifel an der Bonität des Käufers haben.
  • Der Todesfallschutz bleibt erhalten: Solange die Police in Kraft ist, gibt es bei Tod der versicherten Person eine nachträgliche Zahlung an die Hinterbliebenen.